Bei der staatlichen Rentenversicherung handelt es sich um das sogenannte Umlageverfahren (auch Generationenvertrag genannt). Das bedeutet: Die laufenden Renten werden aus den aktuellen Beiträgen der Arbeitnehmer bezahlt. Wer also heute arbeiten geht, finanziert mit seinen Beiträgen die er in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, die Renten der heutigen Rentner. Die Beitragsempfänger erhalten Ihre Leistungen also direkt von den Beitragszahlern.
Obiges System funktioniert immer dann, wenn es genügend Einzahlende gibt, welche die derzeitigen Leistungsempfänger
finanzieren können. Kommt dies ins Ungleichgewicht (zu viele Rentner oder zu wenig Beitragszahler), kann keine ausreichende Versorgung der Rentner mehr sichergestellt werden.
Verschiedene Gründe sorgen dafür, das genau ein solches Ungleichgewicht in Deutschland Eintritt und damit den Generationenvertrag ins wanken bringt. Das sorgt für sinkende
Altersrenten. Nach derzeitigem Stand kann die gesetzliche Rentenversicherung für zukünftige Rentner nur noch eine Grundsicherung gewährleisten.
Heisst: Die gesetzliche Rente deckt den eigentlichen Geldbedarf im Alter nicht mehr. Man erhält durch die staatliche Rentenversicherung also weniger Geld als im Alter benötigt.
Es entsteht die sogenannte Rentenlücke. Diese kann man durch private Altersvorsorge schliessen oder verkleinern. Dazu ein Auszug vom
Rentenversicherungsbericht 2014 der Bundesregierung:
Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche
Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Zentrale Säule der Altersversorgung wird aber auch weiterhin die gesetzliche Rente bleiben.
Siehe auch Daten dazu vom statistischen Bundesamt
https://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/