Abgedeckt sind Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen.
Zunächst muss hier das betroffene Objekt nach seiner Nutzungsart versichert werden - handelt es sich um eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung, ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder um eine vermietete/verpachtete Einheit?
Nur dieses Risiko ist dann auch abgesichert, ist beispielsweise nur ein Mieter-Rechtsschutz abgeschlossen, dann ist eine Streitigkeit mit dem eigenen Untermieter aus dem Untermietvertrag nicht versichert.
Im Rahmen dieser Leistungsart können auch einzelne Garagen, Bootsanlegestege oder Dauercampingplätze abgesichert werden.
Alles rund um den Führerschein - Erteilung, Entzug, Einschränkungen, Auflagen etc.