Generell sind Sach- und Personen- sowie Vermögensschäden versichert, die Ihr Pferd verursacht. Um im Ernstfall voll abgesichert zu sein, sollten Sie einen Vertrag mit großzügig bemessener Deckungssumme wählen.
Sach- und Personenschäden geschehen zum Beispiel dann, wenn Ihr Pferd ausschlägt. Wird dabei ein Auto beschädigt, liegt ein Sachschaden vor. Muss dadurch eine Person behandelt werden, liegt ein Personenschaden vor.
Vermögensschäden kommen eher seltener vor. Als Fallbeispiel wird oft ein Verdienstausfall angeführt, den eine dritte Person dadurch erleidet, dass sie durch einen Unfall, den Ihr Pferd verursacht hat, vorübergehend arbeitsunfähig wird.
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Gerhard Hägele