Versichert werden verschiedene Risiken, die jeden unverschuldet treffen können. Hierzu gehören Feuer, Sturm- und Leitungswasserschäden oder Gewitterschäden durch Blitzschlag. Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn beispielsweise durch den Sturm ein Baum auf das Haus stürzt, wenn der Wind das Dach abdeckt, den Schornstein umknickt oder Fenster eindrückt. Auch Leitungswasserschäden durch geplatzte oder eingefrorene Rohre sind versichert, allerdings nicht, wenn Sie wochenlang die Heizung abdrehen oder vergessen, den Außenwasserhahn rechtzeitig zu entleeren. Die Hausratversicherung hingegen springt ein, wenn zum Beispiel durch die vom Sturm zerstörten Fenster oder das abgedeckte Dach Hagel und Regen eindringen und die Wohnungseinrichtung ruinieren. Wer jedoch bei Regen und Sturm die Fenster offen stehen lässt, geht in der Regel leer aus. Beachten Sie aber bei Sturmschäden, dass die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nur dann für Sturmschäden aufkommen, wenn die Böen Windstärke 8 oder mehr erreichen.
Tritt ein Schaden auf, beinhalten die Leistungen der Versicherungsgesellschaft nicht nur die Übernahme der Kosten für notwendige Reparaturarbeiten am beschädigten Gebäude sondern auch für Abbruch- und Aufräumarbeiten. Weiterhin können auch Mietausfälle bis zu einem Jahr ersetzt werden.
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Gerhard Hägele