Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Soweit so gut, doch nur wenigen ist das durchaus lohnenswerte Prinzip der Alterversorgung, die sogenannte Entgeltumwandlung, bekannt. Bei der Entgeltumwandlung wird Ihrem Brutto-Einkommen Geld entnommen, das direkt in Ihren Altersvorsorgevertrag fließt.
Welche Altersvorsorge-Modelle Ihr Betrieb anbietet, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Dieser darf die Art der Geldanlage, den so genannten “Durchführungsweg", aussuchen. Zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge gibt es Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen, Rückdeckungsversicherungen und Direktversicherungen.
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Gerhard Hägele